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Der Filmproduzent trägt die wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Verantwortung für die Herstellung und Auswertung seines Filmwerks: Von der Stoffbeschaffung bis zur Auswertung obliegen ihm alle gestalterischen und wirtschaftlichen Entscheidungen. In jeder Stufe sind Vertragschlüsse unter Beachtung urheberrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte erforderlich. Ich begleite meine Mandanten in allen Phasen: Von der Idee bis zur Erlösabrechnung.

- Sicherung der Rechte am Stoff: Options- und Verfilmungsverträge
  mit Drehbuchautoren und Buchverlagen

- Gestaltung freier Filmfinanzierungen

- Beantragung, Verwaltung und Abrechnung öffentlicher
  Filmförderungen

- Koproduktionsverträge

- Lizenz- und Kofinanzierungsverträge mit TV-Sendern



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