kompetenzen > urheber-/urhebervertragsrecht

Das Urheberrecht regelt die rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Urhebers zu seinem Werk. Es sichert dem Urheber eine weitgehende Kontrolle des Inhalts seines Werkes und dessen wirtschaftlicher Verwertung.

Grundsätzlich hat jeder, der das Werk eines anderen nutzen möchte, einen Nutzungsvertrag mit dem Urheber zu schließen: Das Urhebervertragsrecht ist die Grundlage solcher Nutzungsverträge.

Der Urheber kennt den künstlerischen  -und damit den wirtschaftlichen-  Wert seines Werkes. Für den Filmproduzenten gilt das Gleiche: Urheber und Filmhersteller haben ein gemeinsames Interesse, das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und seinen wirtschaftlichen Wert zu realisieren.

Lassen Sie sich bei Abschluss von Nutzungsverträgen beraten - jeder Fall liegt anders.

-Sicherung der Rechte am Stoff: Options- und Verfilmungsverträge mit Drehbuchautoren und Buchverlagen

-Gestaltung der Mitwirkenden- und Nutzungsverträge (Urheber und Leistungsschutzberechtigte) für freie und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; urheberrechtliche, steuerliche und sozialversicherungs-rechtliche Aspekte

- Musik im Film: Verträge mit Komponisten und Musikverlagen (Erwerb von Synchronisationsrechten)

Zurück zu Kompetenzen